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Liebe Ballonkollegen Da es in letzter Zeit oft Anfragen und Missverständnisse betreffend Instandhaltung, Kontrollen und Nachprüfungen gibt, möchten wir versuchen diese auszuräumen. Es liegt in der rechtlichen Natur, daß das nicht ganz leicht ist. Wir selbst werden 2 x jährlich von der ACG kontrolliert und man hat uns gerade bei Nachprüfungen eine genauere Auslegung der ZLLV nahegelegt. Das heißt wir müssen in Zukunft bei nicht der ZLLV konformen Wartungsarbeiten oder Kontrollen (durch nicht berechtigte Personen oder Betriebe) oder fehlenden Nachweisen eine Nachprüfung abbrechen. Der Halter muß dann eine Widerverwendungsnachprüfung bei der Behörde beantragen, was nicht sehr preisgünstig ist und Zeit beansprucht. Wir finden das auch nicht gerade erstrebenswert, denn das erhöht wieder einmal den bürokratischen Aufwand für alle. Im Anhang findet Ihr sowas wie einen Fahrplan, was an Papier für einen Halter zu besorgen bzw. bei einer Kontrolle oder Nachprüfung bereitzustellen ist. Ohne dem Anhang vorzugreifen möchte ich die wesentlichsten Punkte kurz anführen: - Jeder Ballon hat lt. Herstellerrichtlinien Kontrollen unterzogen zu werden Das sind im Normalfall: entweder 12 Monate oder 100 Std. je nach früherem Eintreten (Siehe Flug & Betriebshandbuch aller vorhandenen Komponenten) - Diese Kontrollen haben bei jedem Ballon unabhängig seiner Verwendung (gewerblich, Schulung, allg. Luftfahrt) durchgeführt zu werden - Ist ein Ballon für gewerblichen Einsatz und/oder Schulung zugelassen, hat jede Reparatur oder Kontrolle von einem zugelassenen Instandhaltungsbetrieb durchgeführt zu werden, der diese Hersteller auch "machen" darf. In Österreich zur Zeit genehmigte Instandhaltungsunternehmen: - Ballonservice & Technik - Mödling - Gerhard Kindermann - Bad Waltersdorf - Ballonservice Wolfgang Scheibenpflug - Bad Vöslau - Günter Schabus - Vorarlberg - Schön Ballon - Wels (nur selbst gebaute Ballonhüllen, keine Brenner, Körbe, Tanks) - Ist ein Ballon "nur" für allg. Luftfahrt zugelasssen, so muß der Durchführende von Kontrollen und Arbeiten: a) die aktuellen Instandhaltungs- und Kontrollunterlagen haben b) eine Herstellereinweisung für alle vorhandenen Komponenten haben (Cameron, Schön, etc.) - die Nachprüfung sollte nur mehr die Kontrolle der richtigen Durchführung aller vorangegangenen Arbeiten sein. Wir, Ballonservice & Technik, sind zur Zeit das einzige Unternehmen, das die 100 Std/oder Jahreskontrolle im Jahr der fälligen Nachprüfung zusammenziehen kann, was Kosten reduziert. Wir müssen Euch somit ersuchen, falls Ihr bei uns eine Nachprüfung beantragt, die Nachweise für die durchgeführten Kontrollen (Jahres/100 Std.) und eventuell getätigte Instandhaltungsarbeiten vorweisen zu können (Bordbucheintragungen oder Arbeitsberichte durch berechtigte Personen oder Unternehmen), da wir ansonsten keine Nachprüfungsbescheinigung mehr ausstellen dürfen. Über ein Mehr an bürokratischen Aufwand und eine Verschärfung der rechtlichen Situation nicht wirklich Glücklich - Niki Binder & Astrid Tokstein Anhang PDF |